Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der
MBS-Mölln GmbH
§ 1 Gerichtsstand und Vertragsrecht
Sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts anderes vorsieht, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien Mölln. Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien kommt ausschließlich die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenige Regelung zu vereinbaren, die diesen Bedingungen am nächsten kommt.
Grundlage sämtlicher geschäftlicher Handlungen der MBS-Mölln GmbH sind diese Bestimmungen. Nebenreden und abweichende Bestimmungen müssen durch die MBS-Mölln GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Haftung der MBS-Mölln GmbH
Sämtliche Schadenersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unfall, nicht Nutzbarkeit des Mietgegenstandes, Nichterfüllung, jegliche Art von Folgeschäden, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden.
Die MBS-Mölln GmbH haftet für keine Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die durch den Mietgegenstand bzw. die durch deren Installation mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Die MBS-Mölln GmbH haftet für Haftungsansprüche die aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung durch die MBS-Mölln GmbH entstanden sind. Bei unseren Angeboten, gehen wir von einem nahezu ebenen Boden aus, ein eventueller erforderlicher Bodenausgleich ist nicht in diesem Angebot enthalten.
Die Voraussetzungen für eine einwandfreie und ordnungsgemäße Nutzung, sind ein ebener und tragfähiger Untergrund.
3 § Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von kundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei vertragswidrigem und zweckfremdem Gebrauch kommt es automatisch zur Kündigung und Vertragsbeendigung Vorhandene Bedienungs- und Aufbauanleitungen sind anzuwenden. Des Weiteren gelten die Richtlinien der Versammlungs-Stätten Verordnung des jeweiligen Landes. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache.
Für die Dauer der Mietzeit hat der Mieter die Aufsichts- und die Unterhaltspflicht. Aufsichts- und Unterhaltungskosten werden von uns nicht übernommen. Das Material muss gereinigt (besenrein), vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Erforderliche Reinigungen, Reparaturen sowie Ersatz-beschaffungen werden separat berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine, mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen abzudecken. Außerdem ist er verpflichtet, alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. Vorschriften zu erfüllen.
Der Mieter haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die aus einer nicht Nutzbarkeit der Mietsache folgen (Diebstahl der Mietsache und dadurch Mietausfälle, Ersatzbeschaffung usw.).
Der Mieter verpflichtet sich, dass von Ihm gemietete Material ausschließlich für das im Auftrag genannte Event bzw. Auftragsort zu verwenden. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen des Auftrag wertes zu entrichten.
§ 4 Angebot, Gültigkeit und Verträge
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend. Bis zum Eingang einer verbindlichen Bestellung behält sich der Vermieter ausdrücklich eine anderwärtige Verwendung vor. Verbindliche Verträge kommen nur zustande, wenn die MBS-Mölln GmbH diese schriftlich bestätigt. Getroffene Preisabsprachen verstehen sich als Euro-Nettopreise, zuzüglich der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mehrwertsteuer.
10 Tage nach Fälligkeit gerät der Mieter in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr. Änderung der Modelle und Liefermöglichkeiten werden vorbehalten.
§ 5 Mietzeiträume und Mietpreise
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der Mietgegenstände von deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Mietgegenstände. Bei Veranstaltungen mit Aufbau durch die MBS-Mölln GmbH gilt die Abnahme nach dem Aufbau als Bestätigung. Die Preise beziehen sich auf den angegebenen Mietzeitraum. Preise für Langzeitmieten bedürfen grundsätzlich der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtag /der Anlieferung des Mietgegenstandes und endet mit dem vereinbarten Rückgabetag/der Abholung. Die Mietgegenstände gelten als eingegangen, wenn diese von der MBS-Mölln GmbH als ordnungsgemäß befunden wurden. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten, ansonsten hat der Mieter unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzten. Für jeden überschrittenen Rückgabetag/Abholtermin behält sich MBS-Mölln GmbH vor, den zusätzlichen Mietpreis zu verlangen. Kosten für vergebliche Anfahrten, LKW-Wartezeiten und Stornierungen von Transporten werden dem Mieter weiterberechnet.
§ 6 Zahlung und Rücktritt
Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Bei Veranstaltungen wird stets eine Auftragssicherung von 100 % der vereinbarten Mietsumme vor Veranstaltungsbeginn fällig. Andere Vereinbarungen müssen gesondert vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Bei Vermietungen von Mietgegenständen muss der gesamte Betrag bei Abholung bezahlt werden. Auf Verlangen kann die MBS-Mölln GmbH eine Kaution erheben (mind. 25 % des Auftragswertes). Ein gültiger Personalausweis ist vorzulegen. Die Bezahlung in bar oder per Rechnungsstellung liegt ganz im Ermessen der MBS-Mölln GmbH. Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder dem vereinbarten Abholdatum storniert, ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des vereinbarten Mietpreises zu Zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder dem vereinbarten Abholdatum der Mietgegenstände storniert, sind eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder dem vereinbarten Abholdatum der Mietgegenstände storniert, ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
§ 7 Verbrauchs- und Handelsware und Verschleißteile
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der MBS-Mölln GmbH.
Bei der Lieferung neu hergestellter Gegenstände beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der MBS-Mölln Deutschland GmbH. Falls dies scheitern sollte, besteht die Möglichkeit der Preisminderung. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die MBS-Mölln GmbH behält sich vor, Verschleißteile in Rechnung zu stellen.
§ 8 Rechte Dritter
Die Nutzung der Mietgegenstände durch Dritte ist strengstens untersagt. Im Ausnahmefall kann die MBS-Mölln GmbH ihr schriftliches Einverständnis erteilen. Die MBS-Mölln GmbH ist nur an den Vertrag mit dem Mieter gebunden und weist Rechte und Pflichten Dritter ab.
§ 9 Anmietung
Soweit die MBS-Mölln GmbH Gegenstände anmietet, hat der Vertragspartner diese auf seine Kosten Gefahr an den vereinbarten Übernahmeort – im Zweifel Mölln – Anzuliefern. Erfüllungsort für beide Parteien ist Mölln. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die MBS-Mölln GmbH die Mietgegenstände für Dritte einsetzt. Der MBS-Mölln GmbH ist daher generell eine Untervermietung gestattet. Dem Vertragspartner obliegt es, die Mietgegenstände dieser Konstellation entsprechende zu versichern. Der Vertragspartner stellt die MBS-Mölln GmbH und eventuelle Untermieter von Regressansprüchen der Versicherung frei. Die MBS-Mölln GmbH trifft keine Haftung bezüglich einer Verschlechterung oder Untergangs der Mietgegenstände, soweit dieses nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MBS-Mölln GmbH beruht.